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    ... wo Tennis einfach Spaß macht!
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Platzöffnung beim twe am 9. Mai 2020 unter Hygienevorschriften

Liebe Mitglieder,

Wie ihr vermutlich aus den Medien heute im Laufe des Tages mitbekommen habt, hat die hessische Landesregierung die gestern beschlossenen Lockerungen hinsichtlich des Umgangs mit der CoVid-19-Pandemie konkretisiert.

Das heißt, dass ab dem kommenden Samstag, den 9. Mai 2020, Sport im Freien, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach der entsprechenden Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus eingehalten werden können, zu Freizeit- und Trainingszwecken wieder zulässig. Dies bedeutet, dass auch das Tennisspielen auf unserer Anlage wieder möglich ist, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wir haben bereits entsprechende Maßnahmen zur Vorbereitung des Spielbetriebs geplant und werden diese nun umsetzen.

Leider hatten wir heute Mittag einen Schaden unserer Wasserpumpe, die zur Bewässerung der Tennisplätze erforderlich ist, zu beklagen. Die Pumpe muss erst repariert sein, bevor wir die Plätze zum Spielen freigeben können. Wir arbeiten zusammen mit unseren Handwerken mit Hochdruck daran, die Pumpe zu reparieren. Daher können wir noch nicht garantieren, dass es am Samstag, den 9. Mai auch tatsächlich losgehen kann. Wir werden Euch kurzfristig, voraussichtlich im Laufe des morgigen Freitags, informieren, wann es dann tatsächlich losgehen kann.

Grundsätzlich können wir aber schon folgende Punkte für die Ausübung des Tennissports an Euch weitergeben:

  • Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden. 
  • Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) positioniert.
  • Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet. 
  • Die Nutzung der Clubgaststätte ist nach den gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie zum Start des Spielbetriebs am 9.5.2020 noch nicht erlaubt.
  • Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. 
  • Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden. 
  • Die Duschen und Umkleiden dürfen nicht genutzt werden.
  • Wie gefordert, hat auch der twe einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften ernannt. Die Aufgabe des Corona-Beauftragten wird bei uns dankenswerter Weise unser Jugendwart, Michael Hasenbank, übernehmen. Wir möchten Euch jetzt schon bitten, Michael bestmöglich zu unterstützen.

Die detaillierten Vorschriften konkret für unsere Anlage haben wir in der beigefügten Nutzungsordnung zusammengefasst. Diese Regeln werden wir auch auf der Tennisanlage sowie an den Tennisplätzen aushängen. Sie sind in jedem Fall zu beachten, da wir ansonsten mit der erneuten Schließung unserer Anlage rechnen müssen.

Wir freuen uns, dass es nun endlich losgeht, mit dem Tennissport und wünschen Euch weiterhin viel Gesundheit.

Euer Vorstand 




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